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Der Verkauf eines Hauses ist ein bedeutender Schritt, der viele Aspekte umfasst – von der Vorbereitung der Unterlagen über steuerliche Fragen bis hin zur Festlegung des Verkaufspreises. Um Fehler und unnötige Kosten zu vermeiden, sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen, um alle Details zu klären. Nachfolgend beleuchten wir wichtige Themen, die Sie beim Hausverkauf beachten sollten, und geben Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Welche Unterlagen benötige ich für den Hausverkauf?
Der erste Schritt beim Hausverkauf besteht darin, alle relevanten Dokumente zusammenzustellen. Diese Unterlagen dienen nicht nur als Grundlage für die Verkaufsverhandlungen, sondern schaffen auch Vertrauen bei potenziellen Käufern. Die wichtigsten Dokumente sind:
Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto professioneller wirken Sie als Verkäufer und desto wahrscheinlicher ist es, dass Interessenten ernsthaftes Interesse zeigen.
Die Grundstückgewinnsteuer in Baselland wird auf den Gewinn erhoben, den Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie erzielen. Dieser Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis (inklusive Kaufnebenkosten und Investitionen) und dem Verkaufspreis.
In Baselland hängt die Höhe der Steuer vor allem von zwei Faktoren ab:
Eine Immobilie, die seit 30 Jahren in Ihrem Besitz ist, wird deutlich geringer besteuert als ein Haus, das Sie erst vor fünf Jahren gekauft haben. Außerdem variieren die genauen Steuersätze je nach Gemeinde. Für eine präzise Berechnung empfiehlt sich eine Anfrage beim zuständigen Steueramt oder eine Beratung durch einen Experten.
Es gibt bestimmte Ausnahmefälle, in denen die Grundstückgewinnsteuer nicht oder nur teilweise anfällt. Diese Regelungen können Ihnen erhebliche finanzielle Vorteile bringen. Typische Ausnahmesituationen sind:
Da diese Ausnahmen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt sind, lohnt es sich, die genauen Bestimmungen frühzeitig zu klären.
Wenn Sie sich entscheiden, einen Immobilienmakler mit dem Verkauf zu beauftragen, stellt sich die Frage nach der Höhe der Provision. In der Schweiz liegt die Maklerprovision meist zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Diese Gebühr deckt folgende Leistungen ab:
Es ist ratsam, vorab einen schriftlichen Vertrag mit dem Makler zu schließen, um Missverständnisse zu vermeiden. Beachten Sie, dass die Maklerprovision in der Regel erst nach Abschluss des Verkaufs fällig wird.
Als Verkäufer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, bekannte Mängel am Haus offenzulegen. Dazu zählen beispielsweise:
Die Offenlegungspflicht dient dem Schutz der Käufer, aber auch Ihrem eigenen Schutz vor späteren Schadensersatzforderungen. Daher ist es empfehlenswert, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, der den Zustand der Immobilie prüft.
Der Zeitpunkt für einen Hausverkauf ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Einige davon sind:
Zusätzlich spielt der Zustand Ihres Hauses eine wichtige Rolle. Vor dem Verkauf lohnt es sich, kleinere Reparaturen oder kosmetische Arbeiten durchzuführen, um die Immobilie in einem ansprechenden Zustand zu präsentieren.
Marc Bürgin
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