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Die Handänderungssteuer ist eine der wichtigsten Abgaben im Immobiliensektor und betrifft all jene, die eine Immobilie kaufen oder verkaufen. Im Kanton Baselland ist diese Steuer ein zentraler Bestandteil der Eigentumsübertragung. Doch wie genau funktioniert die Handänderungssteuer in Baselland, wer ist steuerpflichtig, und welche Besonderheiten gibt es zu beachten? In diesem Beitrag gehen wir detailliert auf diese Fragen ein und beleuchten, worauf Käufer und Verkäufer achten sollten.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
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Die Handänderungssteuer ist eine Abgabe, die bei der Übertragung von Eigentum an Grundstücken oder Immobilien anfällt. Sie wird in der Regel vom Kanton oder der Gemeinde erhoben und ist somit ein wichtiger Bestandteil der kantonalen Steuereinnahmen. In Baselland fällt die Handänderungssteuer bei jedem Verkauf oder bei jeder Schenkung von Liegenschaften an, unabhängig davon, ob es sich um ein Wohnhaus, eine Gewerbeimmobilie oder unbebautes Bauland handelt.
Im Kanton Baselland ist es üblich, dass der Käufer und der Verkäufer einer Immobilie gemeinsam für die Zahlung der Handänderungssteuer verantwortlich sind. Die Parteien können jedoch auch vertraglich festlegen, dass nur eine der beiden Seiten die Steuer übernimmt. Dies ist besonders in Verhandlungen wichtig und sollte im Kaufvertrag klar geregelt werden.
Häufig übernimmt der Käufer den gesamten Betrag, da er durch den Kaufvertrag als neuer Eigentümer der Immobilie eingetragen wird. Verkäufer sollten jedoch darauf achten, dass die Kostenaufteilung vorab besprochen und schriftlich festgehalten wird, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Die Höhe der Handänderungssteuer variiert von Kanton zu Kanton und wird in Baselland prozentual vom Kaufpreis berechnet. Aktuell liegt der Satz bei 2.5 % des Kaufpreises. Das bedeutet, dass bei einem Immobilienkauf im Wert von 1 Million Schweizer Franken eine Handänderungssteuer von 25’000 Franken anfällt.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass in einigen Fällen weitere Gebühren oder Abgaben hinzukommen können, wie zum Beispiel die Kosten für den Notar oder die Eintragung ins Grundbuch. Diese zusätzlichen Ausgaben sollten bei der Budgetplanung berücksichtigt werden.
Auch bei der Übertragung von Liegenschaften durch Schenkung oder Erbschaft kann die Handänderungssteuer anfallen. In solchen Fällen gelten jedoch spezielle Regelungen. Bei einer Erbschaft wird die Steuer in der Regel nicht erhoben, wenn die Immobilie direkt an gesetzliche Erben übergeht.
Bei Schenkungen hingegen kommt es darauf an, ob ein enger Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkendem und Beschenktem besteht. In der Regel wird bei Schenkungen unter direkten Familienangehörigen (z. B. von Eltern an Kinder) ein reduzierter Steuersatz angewendet oder die Steuer entfällt ganz. Diese Regelungen können jedoch komplex sein, weshalb es sinnvoll ist, einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Sobald der Kaufvertrag für eine Immobilie unterzeichnet wurde, muss die Handänderungssteuer entrichtet werden. Die Zahlung erfolgt üblicherweise im Rahmen der Grundbuchanmeldung. In Baselland ist die Frist für die Steuerzahlung gesetzlich geregelt und beträgt in der Regel 30 Tage nach der offiziellen Eigentumsübertragung.
Wer diese Frist versäumt, muss mit Verzugszinsen oder sogar rechtlichen Konsequenzen rechnen. Es ist daher ratsam, die Zahlung der Steuer frühzeitig einzuplanen und gegebenenfalls Rücklagen zu bilden, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Der Notar spielt bei der Erhebung der Handänderungssteuer eine zentrale Rolle. Er ist nicht nur für die Beurkundung des Kaufvertrages verantwortlich, sondern auch für die Berechnung und Abführung der Handänderungssteuer an die zuständige Behörde.
Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags meldet der Notar die Handänderung dem Grundbuchamt und stellt sicher, dass die Steuer ordnungsgemäss entrichtet wird. Es ist daher wichtig, einen erfahrenen Notar auszuwählen, der mit den kantonalen Bestimmungen in Baselland vertraut ist.
Vorab über Kosten informieren: Käufer und Verkäufer sollten sich bereits vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags über die Höhe der Handänderungssteuer und die Aufteilung der Kosten im Klaren sein.
Vertraglich regeln: Klare Regelungen im Kaufvertrag sorgen für Transparenz und verhindern spätere Streitigkeiten.
Rücklagen bilden: Die Handänderungssteuer kann bei teuren Immobilien schnell einen erheblichen Betrag ausmachen. Käufer sollten deshalb rechtzeitig Rücklagen bilden.
Beratung einholen: Ein Steuerberater oder Notar kann helfen, alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen und potenzielle Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Fristen einhalten: Um Verzugszinsen oder rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollte die Zahlung der Steuer pünktlich erfolgen.
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