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Wer im Kanton Baselland eine Immobilie kauft oder verkauft, kommt um die Grundbuchgebühren nicht herum. Diese Gebühren fallen bei jeder Eigentumsübertragung an und decken die Kosten für die Eintragung ins Grundbuch ab. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das die Eigentumsverhältnisse und weitere Rechte an Grundstücken festhält. Doch wie hoch sind die Grundbuchgebühren im Baselland und wer muss sie bezahlen?
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
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Die Grundbuchgebühren im Kanton Baselland betragen CHF 300 für das Eintragen einer Eigentumsübertragung oder eines Grundpfandrechts. Diese Pauschale deckt die Grundkosten für die Eintragung ab. Bei höheren Kaufpreisen oder zusätzlichen Eintragungen können jedoch weitere Gebühren anfallen.
Die Grundbuchgebühren im Kanton Baselland bestehen aus verschiedenen Positionen. Dazu gehören:
Eintragungsgebühr: Diese wird fällig, wenn ein Eigentumswechsel stattfindet. Aber auch Dienstbarkeiten wie Wohnrechte oder Wegrechte müssen eingetragen werden.
Beurkundungsgebühr: Bei Kaufverträgen ist eine öffentliche Beurkundung durch ein Notariat notwendig, wofür ebenfalls Gebühren anfallen.
Löschungskosten: Wenn eine bestehende Hypothek oder ein altes Recht aus dem Grundbuch entfernt wird, entstehen Löschungsgebühren.
In der Praxis werden die Grundbuchgebühren oft zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Gesetzlich gibt es keine feste Regelung dazu, aber es ist üblich, dass sich beide Parteien die Kosten teilen. In den Kaufverträgen wird jedoch genau festgelegt, wer welche Kosten trägt.
Für die Löschung einer Hypothek ist meist der Verkäufer verantwortlich, während der Käufer die Kosten für die Eintragung seines Eigentums übernimmt.
Die Eintragung im Grundbuch schafft Klarheit und Rechtssicherheit. Nur wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, gilt rechtlich als Besitzer des Grundstücks. Auch können Dritte wie Banken oder Gläubiger jederzeit Auskünfte über Belastungen oder Rechte am Grundstück erhalten.
Es gibt einige Möglichkeiten, die Grundbuchgebühren im Baselland zu optimieren:
Verhandlung im Kaufvertrag: Klären Sie frühzeitig, wie die Kosten aufgeteilt werden.
Hypothekenlöschung prüfen: Bestehende Hypotheken sollten nur gelöscht werden, wenn es wirklich notwendig ist, um Löschungsgebühren zu vermeiden.
Kombinierte Beurkundung: Wenn möglich, lassen Sie mehrere Rechtsvorgänge in einem Schritt beurkunden, um Kosten zu sparen.
Die Grundbuchgebühren im Kanton Baselland sind ein wichtiger Bestandteil bei jedem Immobilienkauf. Sie sorgen für rechtliche Sicherheit und dokumentieren die Eigentumsverhältnisse verbindlich. Da die Gebühren einen nicht unerheblichen Betrag ausmachen können, lohnt es sich, im Vorfeld gut zu planen und mögliche Einsparungen zu prüfen.
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