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Eigenmietwert im Kanton Baselland – Berechnung und Abzüge

Der Eigenmietwert ist ein zentrales Thema für Haus- und Wohnungseigentümer im Kanton Baselland. Doch was genau bedeutet dieser Begriff, wie wird der Eigenmietwert berechnet, und welche Möglichkeiten gibt es, diesen zu reduzieren? In diesem Text klären wir die wichtigsten Punkte rund um den Eigenmietwert und geben Ihnen einen Überblick über Berechnung, Abzüge und aktuelle Diskussionen zur Abschaffung.

Immobilienmakler Baselland

Marc Bürgin

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Was ist der Eigenmietwert im Kanton Baselland?

Der Eigenmietwert ist eine fiktive Einnahme, die von Hauseigentümern versteuert werden muss, wenn sie ihre Immobilie selbst bewohnen. Der Grundgedanke dahinter: Wer eine eigene Immobilie besitzt und diese selbst nutzt, hat einen finanziellen Vorteil, da er keine Miete zahlen muss. Dieser sogenannte „Wohnvorteil“ wird vom Staat als Einkommen betrachtet und entsprechend besteuert.

Für viele Eigentümer wirkt diese Regelung jedoch wie eine Doppelbelastung, da sie auf der einen Seite bereits Hypotheken und Unterhaltskosten für ihre Immobilie tragen und auf der anderen Seite eine Steuer auf einen nicht realisierten Nutzen entrichten müssen.

Wie wird der Eigenmietwert im Kanton Baselland berechnet?

Berechnung Eigenmietwert Baselland: Im Kanton Baselland wird der Eigenmietwert auf Basis des potenziellen Marktwerts einer Immobilie festgelegt. Die Berechnung erfolgt durch die Steuerbehörden, die sich dabei an den ortsüblichen Mietpreisen und dem Zustand der Immobilie orientieren.

Wie den Eigenmietwert in Baselland berechnen? Aktuell wird der Eigenmietwert in Baselland üblicherweise bei etwa 60 % des Marktwerts angesetzt. Das bedeutet, dass nicht der volle theoretische Mietwert besteuert wird. Diese Reduktion auf 60 % wurde eingeführt, um die Steuerlast für Eigentümer zu verringern und eine Balance zwischen theoretischem Wohnvorteil und tatsächlicher finanzieller Belastung zu schaffen.

Trotz dieser Ermäßigung empfinden viele Eigentümer die Besteuerung des Eigenmietwerts als unangemessen hoch, insbesondere, wenn die Immobilie aus Altersgründen oder anderen persönlichen Umständen nicht voll genutzt wird.

Wie kann der Eigenmietwert in Baselland gesenkt werden?

Um die Steuerbelastung durch den Eigenmietwert zu reduzieren, gibt es im Kanton Baselland verschiedene Möglichkeiten:

1. Herabsetzung auf 60 %

Die bereits erwähnte Reduktion auf 60 % des Marktwerts ist eine allgemeine Regelung, die für die meisten Immobilien im Kanton Baselland gilt. Dies erfolgt automatisch durch die Steuerbehörden, doch in Einzelfällen kann es sinnvoll sein, Einspruch einzulegen, wenn der geschätzte Marktwert zu hoch angesetzt wurde.

2. Unternutzungsabzug

Wird eine Immobilie nicht vollständig genutzt – beispielsweise, wenn in einem Einfamilienhaus nur ein Teil der Zimmer tatsächlich bewohnt wird – kann ein sogenannter Unternutzungsabzug beantragt werden. Besonders ältere Eigentümer, deren Kinder bereits ausgezogen sind, profitieren von dieser Möglichkeit.

Für den Abzug muss nachgewiesen werden, dass bestimmte Teile des Hauses oder der Wohnung dauerhaft leer stehen. Dies könnte etwa ein Gästezimmer oder ein leerer Stock sein, der nicht mehr genutzt wird. Mit diesem Nachweis lässt sich der Eigenmietwert gezielt reduzieren.

3. Abzüge für Unterhaltskosten

Ein weiterer Ansatz zur Reduktion der Steuerlast sind die Abzüge für Unterhaltskosten. Eigentümer können verschiedene Kosten steuerlich geltend machen, wie:

  • Renovationen: Beispielsweise, wenn das Dach neu gedeckt oder die Heizung erneuert wird.
  • Investitionen in Energieeffizienz: Maßnahmen wie der Einbau von Solaranlagen oder die Verbesserung der Wärmedämmung werden ebenfalls steuerlich gefördert.
  • Versicherungen: Prämien für Gebäudeversicherungen oder Haftpflichtversicherungen können ebenfalls berücksichtigt werden.

Diese Abzüge können die Steuerbelastung durch den Eigenmietwert erheblich mindern und sollten deshalb genau geprüft werden.

Eigenmietwert bei Vermietung – eine Besonderheit

Interessant wird der Eigenmietwert für Eigentümer, die einen Teil ihrer Immobilie vermieten. In solchen Fällen wird der vermietete Teil nicht mehr dem Eigenmietwert zugerechnet, sondern als tatsächliches Einkommen aus Vermietung versteuert.

Dies hat verschiedene Konsequenzen:

  • Die erzielten Mieteinnahmen erhöhen das zu versteuernde Einkommen.
  • Gleichzeitig können jedoch alle Kosten, die mit der Vermietung verbunden sind – wie Hypothekarzinsen, Unterhalt und Renovationen – steuerlich abgezogen werden.
  •  

Dadurch ergibt sich eine Situation, in der der Eigenmietwert für den genutzten Teil der Immobilie und die Mieteinnahmen für den vermieteten Teil unterschiedlich behandelt werden. Eine gründliche steuerliche Planung ist hier besonders wichtig.

Warum gibt es den Eigenmietwert im Kanton Baselland überhaupt?

Die Regelung des Eigenmietwerts hat historische Wurzeln und wurde eingeführt, um eine Gleichbehandlung zwischen Mietern und Eigentümern zu schaffen. Mietern wird ihre Miete nicht steuerlich angerechnet, während Eigentümer durch die Nutzung ihres Wohneigentums theoretisch einen Vorteil haben.

Kritiker argumentieren jedoch, dass der Eigenmietwert heute nicht mehr zeitgemäß ist. Eigentümer zahlen in der Regel hohe Hypotheken und tragen sämtliche Unterhaltskosten selbst, während sie gleichzeitig noch den fiktiven Eigenmietwert versteuern müssen.

Diskussion über die Abschaffung des Eigenmietwerts

Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist seit Jahren ein heiß diskutiertes Thema, auch im Kanton Baselland. Während viele Politiker und Eigentümer eine Abschaffung befürworten, gibt es auch Stimmen, die vor den Konsequenzen warnen.

Argumente für die Abschaffung:

  • Der Eigenmietwert ist eine Belastung für Eigentümer, insbesondere für ältere Personen mit geringem Einkommen.
  • Das System wird als kompliziert und bürokratisch empfunden.
  • Eigentümer empfinden die Doppelbelastung durch Hypotheken und Steuern als unfair.

Argumente gegen die Abschaffung:

  • Ohne Eigenmietwert könnten bestimmte steuerliche Abzüge, wie für Hypothekarzinsen oder Renovationen, wegfallen.
  • Die Abschaffung könnte zu Einnahmeverlusten für den Staat führen, was eine Erhöhung anderer Steuern nach sich ziehen könnte.

Die Zukunft des Eigenmietwerts bleibt daher ungewiss. Einige Kantone haben bereits Schritte unternommen, um den Eigenmietwert abzuschaffen oder weiter zu reduzieren. Ob Baselland diesem Beispiel folgt, bleibt abzuwarten.

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