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Der Eigenmietwert ist ein zentrales Thema für Haus- und Wohnungseigentümer im Kanton Baselland. Doch was genau bedeutet dieser Begriff, wie wird der Eigenmietwert berechnet, und welche Möglichkeiten gibt es, diesen zu reduzieren? In diesem Text klären wir die wichtigsten Punkte rund um den Eigenmietwert und geben Ihnen einen Überblick über Berechnung, Abzüge und aktuelle Diskussionen zur Abschaffung.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
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Der Eigenmietwert ist eine fiktive Einnahme, die von Hauseigentümern versteuert werden muss, wenn sie ihre Immobilie selbst bewohnen. Der Grundgedanke dahinter: Wer eine eigene Immobilie besitzt und diese selbst nutzt, hat einen finanziellen Vorteil, da er keine Miete zahlen muss. Dieser sogenannte „Wohnvorteil“ wird vom Staat als Einkommen betrachtet und entsprechend besteuert.
Für viele Eigentümer wirkt diese Regelung jedoch wie eine Doppelbelastung, da sie auf der einen Seite bereits Hypotheken und Unterhaltskosten für ihre Immobilie tragen und auf der anderen Seite eine Steuer auf einen nicht realisierten Nutzen entrichten müssen.
Berechnung Eigenmietwert Baselland: Im Kanton Baselland wird der Eigenmietwert auf Basis des potenziellen Marktwerts einer Immobilie festgelegt. Die Berechnung erfolgt durch die Steuerbehörden, die sich dabei an den ortsüblichen Mietpreisen und dem Zustand der Immobilie orientieren.
Wie den Eigenmietwert in Baselland berechnen? Aktuell wird der Eigenmietwert in Baselland üblicherweise bei etwa 60 % des Marktwerts angesetzt. Das bedeutet, dass nicht der volle theoretische Mietwert besteuert wird. Diese Reduktion auf 60 % wurde eingeführt, um die Steuerlast für Eigentümer zu verringern und eine Balance zwischen theoretischem Wohnvorteil und tatsächlicher finanzieller Belastung zu schaffen.
Trotz dieser Ermäßigung empfinden viele Eigentümer die Besteuerung des Eigenmietwerts als unangemessen hoch, insbesondere, wenn die Immobilie aus Altersgründen oder anderen persönlichen Umständen nicht voll genutzt wird.
Um die Steuerbelastung durch den Eigenmietwert zu reduzieren, gibt es im Kanton Baselland verschiedene Möglichkeiten:
Die bereits erwähnte Reduktion auf 60 % des Marktwerts ist eine allgemeine Regelung, die für die meisten Immobilien im Kanton Baselland gilt. Dies erfolgt automatisch durch die Steuerbehörden, doch in Einzelfällen kann es sinnvoll sein, Einspruch einzulegen, wenn der geschätzte Marktwert zu hoch angesetzt wurde.
Wird eine Immobilie nicht vollständig genutzt – beispielsweise, wenn in einem Einfamilienhaus nur ein Teil der Zimmer tatsächlich bewohnt wird – kann ein sogenannter Unternutzungsabzug beantragt werden. Besonders ältere Eigentümer, deren Kinder bereits ausgezogen sind, profitieren von dieser Möglichkeit.
Für den Abzug muss nachgewiesen werden, dass bestimmte Teile des Hauses oder der Wohnung dauerhaft leer stehen. Dies könnte etwa ein Gästezimmer oder ein leerer Stock sein, der nicht mehr genutzt wird. Mit diesem Nachweis lässt sich der Eigenmietwert gezielt reduzieren.
Ein weiterer Ansatz zur Reduktion der Steuerlast sind die Abzüge für Unterhaltskosten. Eigentümer können verschiedene Kosten steuerlich geltend machen, wie:
Diese Abzüge können die Steuerbelastung durch den Eigenmietwert erheblich mindern und sollten deshalb genau geprüft werden.
Interessant wird der Eigenmietwert für Eigentümer, die einen Teil ihrer Immobilie vermieten. In solchen Fällen wird der vermietete Teil nicht mehr dem Eigenmietwert zugerechnet, sondern als tatsächliches Einkommen aus Vermietung versteuert.
Dies hat verschiedene Konsequenzen:
Dadurch ergibt sich eine Situation, in der der Eigenmietwert für den genutzten Teil der Immobilie und die Mieteinnahmen für den vermieteten Teil unterschiedlich behandelt werden. Eine gründliche steuerliche Planung ist hier besonders wichtig.
Die Regelung des Eigenmietwerts hat historische Wurzeln und wurde eingeführt, um eine Gleichbehandlung zwischen Mietern und Eigentümern zu schaffen. Mietern wird ihre Miete nicht steuerlich angerechnet, während Eigentümer durch die Nutzung ihres Wohneigentums theoretisch einen Vorteil haben.
Kritiker argumentieren jedoch, dass der Eigenmietwert heute nicht mehr zeitgemäß ist. Eigentümer zahlen in der Regel hohe Hypotheken und tragen sämtliche Unterhaltskosten selbst, während sie gleichzeitig noch den fiktiven Eigenmietwert versteuern müssen.
Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist seit Jahren ein heiß diskutiertes Thema, auch im Kanton Baselland. Während viele Politiker und Eigentümer eine Abschaffung befürworten, gibt es auch Stimmen, die vor den Konsequenzen warnen.
Die Zukunft des Eigenmietwerts bleibt daher ungewiss. Einige Kantone haben bereits Schritte unternommen, um den Eigenmietwert abzuschaffen oder weiter zu reduzieren. Ob Baselland diesem Beispiel folgt, bleibt abzuwarten.
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