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Eigenmietwert Basel Stadt - Berechnung & Abzüge

Der Eigenmietwert ist eine steuerrechtliche Größe, die von Immobilienbesitzern in der Schweiz, auch im Kanton Basel-Stadt, berücksichtigt werden muss. Dieser fiktive Mietwert, der in der Steuererklärung angegeben wird, stellt den Betrag dar, den ein Eigentümer theoretisch als Miete für seine selbst genutzte Immobilie zahlen würde. Es handelt sich dabei nicht um eine tatsächliche Miete, sondern um eine theoretische Berechnung, die sich an den Marktmieten und anderen Faktoren orientiert. Der Eigenmietwert wird auf Basis des Vermögenssteuerwerts der Immobilie festgelegt und spielt eine zentrale Rolle bei der Berechnung der Steuerlast für Immobilienbesitzer. Im Folgenden erläutern wir, wie der Eigenmietwert für selbst genutzte Einfamilienhäuser und Stockwerkeigentumswohnungen in Basel-Stadt berechnet wird und welche Abzüge geltend gemacht werden können.

Immobilienmakler Basel Stadt

Marc Bürgin

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Was ist der Eigenmietwert?

Der Eigenmietwert ist der fiktive Betrag, den ein Eigentümer für die Nutzung seiner eigenen Immobilie als Mieter zahlen müsste. In Basel-Stadt und anderen Kantonen wird dieser Wert für die Steuererklärung benötigt, um den Vorteil der selbst genutzten Immobilie zu versteuern. Im Gegensatz zu einer tatsächlichen Miete wird der Eigenmietwert nicht direkt durch eine vertragliche Vereinbarung festgelegt, sondern basiert auf bestimmten Berechnungsfaktoren, die den Wert der Immobilie widerspiegeln.

Der Eigenmietwert ist ein bedeutender Bestandteil der Einkommenssteuer, da er als Einkommensbestandteil gilt und somit versteuert werden muss. Dies betrifft sowohl Einfamilienhäuser als auch Stockwerkeigentumswohnungen, die selbst bewohnt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass der Eigenmietwert nicht fix ist, sondern von verschiedenen Faktoren abhängt, die sich von Jahr zu Jahr ändern können.

Berechnung des Eigenmietwerts

Der Eigenmietwert für selbst genutzte Einfamilienhäuser und Stockwerkeigentumswohnungen in Basel-Stadt basiert auf dem Vermögenssteuerwert der Immobilie. Der Vermögenssteuerwert wird dabei als Grundlage für die Berechnung des Eigenmietwerts herangezogen. Dieser Wert ist der steuerlich anerkannte Wert, der die Grundlage für die Vermögensbesteuerung bildet und von den Steuerbehörden festgelegt wird. Die Höhe des Vermögenssteuerwerts kann sich durch die Marktentwicklung, Renovierungen oder andere Faktoren ändern, was wiederum den Eigenmietwert beeinflusst.

Der anzuwendende Eigenmietwertsatz wird für jede Steuerperiode neu berechnet. Dieser Satz setzt sich aus dem Referenzzinssatz für Hypotheken zu Beginn der Steuerperiode sowie einem Zuschlag von 1.75% zusammen. Der Referenzzinssatz für Hypotheken spiegelt den durchschnittlichen Zinssatz wider, der für langfristige Hypothekendarlehen zu Beginn der Steuerperiode üblich ist. In den Steuerperioden 2024 und 2025 sind folgende Sätze für den Eigenmietwert vorgesehen:

  • Kantonale Steuern: 3.5% des Vermögenssteuerwerts

  • Bundessteuern: 4% des Vermögenssteuerwerts

Für die Steuerjahre 2021, 2022 und 2023 lag der kantonale Satz bei 3% und der Satz für die Bundessteuern bei 4%. Diese Sätze können sich von Jahr zu Jahr ändern, da sie an den Referenzzinssatz für Hypotheken sowie an den allgemeinen Marktbedingungen angepasst werden.

Einflussfaktoren auf den Eigenmietwert

Die Höhe des Eigenmietwerts wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Zu den wichtigsten gehören:

  1. Lage der Immobilie: Der Standort spielt eine zentrale Rolle. Immobilien in zentralen Lagen, wie im Herzen von Basel, haben in der Regel einen höheren Eigenmietwert als Immobilien in weniger begehrten Stadtteilen oder Vororten. Die Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufsmöglichkeiten und anderen Annehmlichkeiten wirkt sich positiv auf den Eigenmietwert aus.

  2. Grösse und Zustand der Immobilie: Die Grösse der Wohnung oder des Hauses sowie der Zustand der Immobilie haben ebenfalls Einfluss auf den Eigenmietwert. Grössere und gut gepflegte Immobilien haben in der Regel einen höheren Eigenmietwert. Renovierungen, die den Komfort und die Energieeffizienz der Immobilie verbessern, können sich ebenfalls positiv auf den Wert auswirken.

  3. Marktmieten: Der Eigenmietwert orientiert sich an den Marktmieten für vergleichbare Immobilien in der Region. Dies bedeutet, dass die Höhe des Eigenmietwerts auch davon abhängt, welche Mieten für ähnliche Objekte auf dem Markt erzielt werden. Eine Marktanalyse der Steuerbehörden, die regelmäßig durchgeführt wird, stellt sicher, dass der Eigenmietwert realistisch und marktkonform bleibt.

  4. Hypothekarzinssatz: Der Referenzzinssatz für Hypotheken zu Beginn der Steuerperiode beeinflusst direkt den Eigenmietwert. Sinkende Hypothekarzinsen führen in der Regel zu einem niedrigeren Eigenmietwert, während steigende Zinsen diesen erhöhen können.

Abzüge vom Eigenmietwert

Immobilienbesitzer können verschiedene Abzüge von ihrem Eigenmietwert geltend machen, um ihre Steuerlast zu senken. Diese Abzüge sind ein wichtiger Bestandteil der Steuererklärung und können helfen, die finanziellen Auswirkungen des Eigenmietwerts zu verringern. Zu den wichtigsten Abzügen gehören:

  1. Hypothekarzinsen: Die Zinsen für Hypothekendarlehen, die für die Finanzierung der Immobilie aufgenommen wurden, können als Abzug geltend gemacht werden. Da Hypothekarzinsen in der Regel einen grossen Teil der jährlichen Ausgaben ausmachen, kann dieser Abzug erheblich zur Reduktion der Steuerlast beitragen.

  2. Unterhaltskosten: Kosten für die Instandhaltung und Reparatur der Immobilie können ebenfalls abgezogen werden. Dazu zählen Ausgaben für Renovierungen, Reparaturen und allgemeine Wartungsarbeiten, die erforderlich sind, um den Zustand der Immobilie zu erhalten.

  3. Abschreibungen: In einigen Fällen können Immobilienbesitzer Abschreibungen auf den Wertverlust ihrer Immobilie vornehmen. Dies betrifft insbesondere ältere Gebäude, die einer stärkeren Abnutzung unterliegen und möglicherweise renoviert oder saniert werden müssen.

  4. Energieeffizienz-Massnahmen: Wenn der Eigentümer in umweltfreundliche Renovierungen investiert, wie etwa in eine neue Wärmedämmung oder in ein effizientes Heizsystem, können diese Kosten als Abzüge berücksichtigt werden.

  5. Hauswart- und Verwaltungskosten: Bei Mehrfamilienhäusern können auch die Kosten für Hauswartdienste und die Verwaltung der Immobilie abgezogen werden. Diese Abzüge sind insbesondere dann relevant, wenn eine professionelle Hausverwaltung eingesetzt wird.

  6. Versicherungskosten: Die Prämien für Gebäudeversicherungen sowie andere relevante Versicherungen, wie etwa eine Haftpflichtversicherung für das Gebäude, können ebenfalls abgezogen werden.

Fazit

Der Eigenmietwert in Basel-Stadt spielt eine zentrale Rolle in der Steuererklärung von Immobilienbesitzern und basiert auf dem Vermögenssteuerwert der Immobilie. Die Berechnung des Eigenmietwerts wird jährlich angepasst und setzt sich aus dem Referenzzinssatz für Hypotheken sowie einem festen Zuschlag zusammen. Für die Steuerjahre 2024 und 2025 gelten im Kanton Basel-Stadt 3.5% für die kantonalen Steuern und 4% für die Bundessteuern als Eigenmietwertsatz.

Immobilienbesitzer können ihre Steuerlast durch verschiedene Abzüge wie Hypothekarzinsen, Unterhaltskosten und Abschreibungen optimieren. Es ist ratsam, sich genau über die Berechnungsmethoden und die zulässigen Abzüge zu informieren, um unangenehme Überraschungen bei der Steuererklärung zu vermeiden und die Steuerlast effektiv zu reduzieren.

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